Infoveranstaltung zur StUB: Zweckverband Stadt-Umland-Bahn berichtet über die Ergebnisse der landesplanerischen Beurteilung
Am Mittwoch, 29. Januar 2020, lädt der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (ZV StUB) kurzfristig zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Im Redoutensaal in Erlangen möchte der ZV StUB den aktuellen Stand der Planungen präsentieren. Im Mittelpunkt sollen die Ergebnisse aus dem Raumordnungsverfahren stehen. Beginn ist um 19 Uhr.
Nach Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken erwartet der ZV StUB Anfang nächster Woche das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung zum Projekt „Stadt-Umland-Bahn“. „Da uns eine zeitnahe und transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit wichtig ist, möchten wir bereits am kommenden Mittwoch über die Inhalte informieren“, erläutert Daniel Große-Verspohl, Geschäftsleiter des ZV StUB.
Am 4. Juli 2019 hatte die Regierung von Mittelfranken als zuständige Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Dem vorausgegangen war eine knapp zweijährige Planungsphase des ZV StUB. Im intensiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden und Organisationen wurden über 100 Varianten für den Linienverlauf der Stadt-Umland-Bahn entwickelt und die aus Sicht des ZV StUB beste Streckenführung ermittelt. Diese wurde bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Über die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Mittelfranken wird der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn am Mittwoch, 29. Januar 2020, im Redoutensaal in Erlangen (Theaterplatz 1) informieren. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (ZV StUB), mit seiner Geschäftsstelle in Erlangen, ist für die Planung, den Bau und Betrieb der StUB zuständig. Mitglieder des ZV StUB sind die drei Städte Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach. Verbandsvorsitzender ist derzeit Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach. Bei der Stadt-Umland-Bahn handelt es sich aktuell um eines der größten Straßenbahnprojekte in Deutschland.
Das Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) beurteilt bauliche Vorhaben, die eine überörtliche Bedeutung haben, auf ihre Raumverträglichkeit. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG). Beteiligt werden sollen alle von der raumbedeutsamen Maßnahme berührten öffentlichen Planungsträger. Seitens der Landesplanungsbehörde werden die verschiedenen fachlichen Interessen abgewogen. Das Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung, das heißt einer Befürwortung ohne oder unter Auflagen bzw. einer Ablehnung, abgeschlossen.